Abfallgebühren im Vogelsbergkreis – eine schwere Last

36 000 Haushalte im Vogelsbergkreis haben im Februar die Vorausleistungsbescheide 2021 über die Abfallgebühren erhalten; großes Erstaunen und eine Vielzahl massiver Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern machen sich breit.

Der Anlass ist, dass die Abfallgebühren generell exorbitant erhöht worden sind, wobei sich das besonders bei 1 – 3 Personenhaushalte auswirkt. Folgende Zahlen machen dies deutlich:

                                   2013/2015                  2016                      2021

1 Pers.-Haushalt         126,81 €                  133,87 €                222,60 €

2 Pers.-Haushalt         180,68 €                   187,74 €               281,73 €

3 Pers.-Haushalt         234,55 €                   241,61 €                40,86 €

Dies bedeutet für den Zeitraum 2016 – 2021 folgende Gebührenmehrbelastung:

bei 1 Pers.-Haushalt        =        88,73 € mehr   =    66,3 %

bei 2 Pers.-Haushalt        =        93,99 € mehr   =    50,1 %

bei 3 Pers.-Haushalt        =         99,25 € mehr   =    41,1 %

Hintergrund ist folgender:

Seit der Kommunalwahl 2016 haben CDU/FDP/SPD in den ZAV- Gremien eine große Mehrheit. Mit dieser Mehrheit dieser Parteien hat die Verbandsversammlung in ihrer Sitzung am 23.06.2020 diese massiven Gebührenerhöhungen beschlossen und in der Sitzung am 13.08.2020 einen Doppel-Wirtschaftsplan 2020/21, jeweils gegen die Stimmen der FREIEN WÄHLER, verabschiedet. Die von den FREIEN WÄHLERN dazu vorgelegten Änderungsanträge in der Größenordnung von mehreren hunderttausend Euro wurden von allen anderen Fraktionen abgelehnt.

Insbesondere auch das Verfahren, daß Verluste der Vorjahre ab 2018 nicht sukzessive ausgeglichen oder auch über Einsparungen nicht nachgedacht wurde, ist mehr als ärgerlich.

Den Gipfel in diesen neuen Gebühren bis 2024 stellt jedoch dar, daß hierin sogenannte Rückstellungen/Eigenkapital von annähernd 3 Mio € aufgebaut werden, die weder gesetzlich gefordert noch tatsächlich benötigt werden. Ein gebührenfinanzierter Zweckverband wie der ZAV ist verpflichtet, Schwankungen  in seinen Ausgaben oder auch Einnahmen zeitnah zu regulieren. Übrigens: Die Kosten der Grünabfallmengen verursachen Jahreskosten von 5 € pro Einwohner.

Vergleichsbetrachtungen für den Zeitraum 2010 – 2015 zeigen auf, wie dies richtigerweise gemacht wurde, jedoch mit dem politischen Unterschied, daß die  FREIEN WÄHLER hier maßgeblich mit in der Hauptverantwortung waren.

FW-ZAV-Fraktionsvorsitzender L. Bott und sein Vertreter Lars Wicke ziehen ein Fazit dieser teilweise nicht gerechtfertigten Gebührenerhöhungen:

So kann es nicht weiter gehen, solche gewaltigen Bürgerbelastungen sind nicht zumutbar!

SPEZIALISTEN VOR ORT

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Kontakt

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Kreisvorsitzender: Friedel Kopp
Am Sonnenhügel 7
36399 Freiensteinau
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